http://www.thevoiceforum.org/node/616Press UNHCR : Wohnsitzes // Wohnsitzauflage - Gaston Ebua Vs Deutsche AusländerBehorden
http://www.thevoiceforum.org/node/616 -Freitag, 28.09.2007
Anwalt Vermerk-von Gaston Ebua Vs Deutsche Ausländerbehorde situation 27.09.07 M:\Mandate\Ebua\Vermerk1.doc
http https://thevoiceforum.org/node/604
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UNHCR: Deutschland bricht Völker- und Europarecht - Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
Update 4. October 2004 Gaston Ebua Vs Deutsche AusländeBehorden
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises für Flüchtlinge / Streichung der Wohnsitzauflage für die Stadt Darmstadt https://thevoiceforum.org/node/609
- Zusammenfassung des aufenthaltsrechtlichen Situation von Herrn Gaston Ebua und dem Stand des Verfahrens bezüglich seine Wohnsitz
https://thevoiceforum.org/node/554
- UNHCR: Deutschland bricht Völker- und Europarecht - Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
https://thevoiceforum.org/node/553
Anwalt Vermerk-von Gaston Ebua Vs Deutsche Ausländerbehorde situation 27.09.07
M:\Mandate\Ebua\Vermerk1.doc Freitag, 28.09.2007
Vermerk
Ich war gestern mit dem Mandanten auf dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten am Friedrich-Krause-Ufer 24. Uns begleitete Herr Joseph Guimatsia, ein Freund des Mandanten und Jura-Student im dritten Semester.
Einige Minuten nach 10 Uhr konnten wir mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Kießwetter sprechen. Die den Mandanten betreffende Akte lag auf dem Tisch. Kießwetter schlug sogleich vor, dass mein Mandant die Klage zurücknehmen solle; dann könne die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Ich habe erklärt, dass aus meiner Sicht die Sachund Rechtslage geklärt war und ich nicht sehe, was einer Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Verlängerung des Reisepasses entgegensteht. Ich wies auch auf die Dringlichkeit der Angelegenheit für den Mandanten hin, der heute Abend nach London fliegen müsse und dem bei einem Verpassen des Flugs wegen nicht rechtzeitiger Immatrikulation ein Schaden von 2.000 britischen Pfund entstehe.
Kießwetter weigerte sich mehrfach, Fragen nach seiner Einschätzung der Sach- und Rechtslage zu beantworten. Ich habe ihn konkret gefragt, ob nach seiner Durchsicht der Akte Tatsachen oder rechtliche Fragen, die für die Entscheidung relevant wären, unklar seien oder ob es noch Aufklärungsbedarf gebe. Kießwetter verweigerte die Antwort. Er habe gesagt, wie vorzugehen sei und wiederholte seinen Vorschlag. Ich fragte ihn auch, ob er die Sach- und Rechtslage geprüft habe oder nicht; auch hierauf verweigerte er die Antwort und wiederholte seinen Vorschlag. Zwischenzeitlich ersetzte er die Formulierung, dass dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werde, durch die Formulierung, dass dann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wohlwollend geprüft werde.
Ich forderte ihn mehrfach auf, seinen Standpunkt schriftlich festzuhalten. Dies verweigerte er. Daraufhin schrieb ich auf der Rückseite eines Blatts meiner Handakte laut vorlesend und jeweils auf seine Bestätigung wartend mit, was er soeben gesagt hatte. Der von ihm mündlich bestätigte Wortlaut meiner Mitschrift lautet:
„Herr Kießwetter schlägt vor bei Klagerücknahme Prüfung gegebenenfalls Erteilung der AufErl keine Klagerücknahme führt zur Entscheidung des VG keine Fiktionsbescheinigung ausstellen“ Schließlich erklärte Kießwetter, er müsse zu einer Besprechung mit seinem Referatsleiter, die ca. eine halbe Stunde dauern werde. Danach wolle er sich die Akte ansehen. Wir vereinbarten, dass wir uns in ca. einer Stunde wieder bei ihm melden würden. Zu diesem Zeitpunkt war es 10:30 Uhr.
Wir warteten dann im Warteraum und warteten ab ca. 11:30 vor Kießwetters Besprechungszimmer.
Gegen 12 Uhr ging ich kurz zur Anmeldung, um zu fragen, wie lange die Besprechung noch dauern würde. Auf dem Gang begegnete ich Kießwetter. Dieser sagte: Ein paar Minuten dauert es noch, dann können wir. Ein Wort der Entschuldigung oder der Erklärung der Verspätung, beispielsweise dass die Besprechung länger als erwartet gedauert habe, fiel nicht.
Als ich zurück zum Bereich ging, in dem der Mandant und Guimatsia warteten, bekam ich mit, wie eine Frau in aggressivem Tonfall mit ihnen redete. Sie meinte, sie stünden im Weg und sollten sich in den Wartebereich begeben. Ich erklärte zunächst, dass wir auf Herrn Kießwetter warteten, ich soeben mit ihm gesprochen habe und dieser erklärt habe, gleich mit uns sprechen zu wollen. Hierfür zeigte sie kein Verständnis. Ich erklärte dann weiter, ihre Aufforderung sei ein Verwaltungsakt und forderte sie auf, diesen schriftlich zu bestätigen, wozu sie nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz verpflichtet sei. Sie erklärte, dies sei ganz sicher kein Verwaltungsakt. Auch die erneute Aufforderung zu einer schriftlichen Bestätigung des Verwaltungsakts ignorierte sie und erklärte, sie hole jetzt Herrn Kießwetter. Wenig später kam Herr Kießwetter und erklärte, er bitte uns darum, den Bereich zu verlassen; wir würden im Wartebereich aufgerufen. Wir begaben uns dann in den Wartebereich.
Nach weiterer zeitlicher Verzögerung bat uns Herr Kießwetter dann in sein Zimmer. Er beschwerte sich zunächst mit heftigen Worten über den Vorfall vorher. Auch jetzt hielt er es nicht für nötig, mit einem einzigen Wort auf die erhebliche zeitliche Verzögerung einzugehen. Danach forderte er mich zur Vorlage der schriftlichen Vollmacht auf. Während ich meine Handakte aufschlug, um die Vollmacht herauszunehmen, erklärte ich, dass ich, da der Mandant anwesend sei und mündlich erklären könne, dass ich bevollmächtigt sei, zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht verpflichtet sei, aber aus Kulanz ihm die Vollmacht vorlegen würde. Hierauf entgegnete er, wenn ich keine schriftliche Vollmacht vorlegen werde, werde er mich aus dem Zimmer werfen. Der Mandant erklärte daraufhin, dass ich bevollmächtigt sei. Dies wollte Kießwetter nicht akzeptieren. Schließlich überreichte ich ihm die Vollmacht.
Danach wiederholte Kießwetter alles, was er bereits vorher gesagt hatte. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gebe es nur bei einer Klagerücknahme. Ich erklärte, dass es keinen Zusammenhang gebe. Ich sei zudem nur zur Vertretung im Verwaltungsverfahren bevollmächtigt. Prozessbevollmächtigt in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren sei eine andere Anwaltskanzlei. Ich hätte keinerlei Vollmacht, in diesen Verfahren Prozesshandlungen vorzunehmen. In der folgenden Diskussion wiederholte ich meine Fragen aus der ersten Diskussion. Kießwetter antwortete in gleicher Weise. Er verweigerte jede Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage und zur Frage, ob er eine Prüfung der Sach- und Rechtslage vorgenommen habe. Herr Kießwetter erklärte dann, er wolle mit den anderen Anwälten sprechen. Der Mandant erklärte, er könne selbst entscheiden, welcher Anwalt ihn vertrete. Kießwetter solle mit mir über die Angelegenheit sprechen.
Kießwetter erklärte daraufhin, wenn der Mandant mehrerer Anwälte habe, könne er – Kießwetter – sich aussuchen, mit welchem er spreche. Er werde jetzt die andere Anwaltskanzlei anrufen. Nach seiner Aufforderung verießen wir dann das Zimmer.
Gegen 12:45 erfuhr ich dann telefonisch von der Kollegin Böhlo, dass Kießwetter soeben im Telefongespräch mit ihr zugesagt hatte, bei einer Erklärung der Hauptsachenerledigung werde eine Aufenthaltserlaubnis ohne Wohnsitzauflage erteilt und der Reisepass verlängert. Wir gingen dann zurück ins Zimmer Kießwetters. Ich erklärte, dass ich gerade mit der Kollegin Böhlo telefoniert hätte und dass sie vor den Vergleichsvorschlag berichtet habe. Den Inhalt dieses Vorschlags gab ich dabei wieder und sprach dabei ausdrücklich von einer Hauptsachenerledigung. Kießwetter bestätigte dies. Ich erklärte dann, dass ich mit dem Mandanten hierüber gesprochen hätte und dass wir bereit seien, so vorzugehen. Kießwetter erklärte dann, er werde sich um die praktische Abwicklung durch seine Mitarbeiter kümmern. Als alle Gesprächsteilnehmer sich zur Tür begaben, um herauszugehen, sprach Kießwetter – an der Tür stehend – dann von einer Klagerücknahme durch uns. Ich korrigierte ihn darauf hin und stellte klar, dass nicht von einer Rücknahme, sondern von einer Erklärung der Hauptsachenerledigung die Rede gewesen sei. Kießwetter wollte dann von der gerade eben bestätigten Absprache nichts mehr wissen. Selbstverständlich komme nur eine Klagerücknahme in Betracht. Auf den Hinweis, dass er dies gegenüber der Kollegin Böhlo anders vorgeschlagen hatte und auch gerade eben noch anders gesagt hatte, bestritt er vehement, jemals gegenüber Böhlo etwas anderes gesagt zu haben.
Ich telefonierte dann erneut mit der Kollegin Böhlo. Sie bestätigte noch einmal, dass ausdrücklich von einer Erledigungserklärung und nicht von einer Klagerücknahme ausgegangen worden sei. Sie erklärte, Kießwetter nochmals anzurufen.
Später kam Kießwetter dann in den Wartebereich, in dem wir saßen und rief, ohne Klagerücknahme werde nichts geschehen, bei einer Klagerücknahme werde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wohlwollend geprüft. Der Umstand, dass sich auch andere Personen im Wartebereich aufhielten, gegenüber denen Vertraulichkeit zu wahren war, schien ihm dabei nicht zu interessieren. Ich notierte mir von einem anderen Wartenden, der die Worte Kießwetters gehört hatte, Namen und Telefonnummer.
In Kießwetters Zimmer fand dann ein weiteres Gespräch statt. Auch in diesem beharrte Kießwetter auf seiner Position und war erneut nicht bereit, die Frage, ob er die Sachund Rechtslage geprüft habe, zu beantworten. Ich wies auch auf mögliche Amtshaftungsansprüche und disziplinar- und strafrechtliche Konsequenzen für ihn persönlich hin. Am Ende des Gesprächs, als Kießwetter uns bat, das Zimmer zu verlassen, sprach Guimatsia ihn mit einem persönlichen Appell an. Hierauf ging er ein. Als dann der Mandant und ich in das Gespräch eingriffen, erklärte Kießwetter, er wolle sich mit Guimatsia allein unterhalten. Der Mandant und ich verließen dann das Zimmer Der Mandant und ich suchten dann Herrn Mazenke auf. Dieser erklärte, das Vorgehen Kießwetters sei bei der Besprechung heute Morgen so abgesprochen worden. Eine Aufenthaltserlaubnis werde nur bei einer Klagerücknahme erteilt. Ohne Klagerücknahme solle keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Auf meinen Hinweis, dass bei Erklärung der Hauptsachenerledigung eine Entscheidung des Gerichts über den Streitgegenstand Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr erfolge, gab er unumwunden zu, dass es um eine Abwehr der Kostenlast gehe. Auf meinen Hinweis, dass auch bei einer Erklärung der Hauptsachenerledigung das Gericht die Kostenlast dem Kläger auferlegen werde, wenn es der Auffassung sei, dass die Klage keine Erfolgsaussicht gehabt habe, erwiderte er, dass sei der Behörde zu unsicher. Kurz nach dem Gespräch suchten der Mandant und ich Mazenke erneut auf, weil wir vergessen hatten, die Frage einer Fiktionsbescheinigung anzusprechen. Im zweiten Gespräch erklärte Mazenke, über die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung sei bei der Besprechung nicht gesprochen worden;
insoweit habe Kießwetter freie Hand. Darauf gingen wir zurück zu Kießwetter, der sich noch immer mit Guimatsia unterhielt. Ich erklärte ihm, dass ich soeben mit Mazenke gesprochen hätte und dass dieser gesagt hatte, dass über die Fiktionsbescheinigung in der Besprechung keine Linie vorgegeben worden sei. Kießwetter bat uns, bis zum Ende der Besprechung mit Guimatsa zu warten. Nach einiger Zeit kam dann Guimatsia zu uns in den Wartebereich und erklärte, Kießwetter habe sich mit Mazenke besprechen wollen und danach uns aufrufen wollen.
Im folgenden Gespräch beharrte Kießwetter dann darauf, dass es ohne Klagerücknahme auch keine Fiktionsbescheinigung geben werde.
Ich telefonierte dann nochmals mit der Kollegin Böhlo. Wir srachen dann ab, dass diese jetzt im Verfahren VG 21 A 138.07 die Erledigung der Hauptsache erklärte und das Fax auch gleich an Kießwetter schickte.
Daraufhin gingen der mdt, Guimatsia und ich erneut zu Kießwetter. Ich erklärte ihm, dass soeben die Hauptsache für erledigt erklärt worden sei. Das Fax müsse gleich auf seinem Schreibtisch liegen. Ich fragte, ob nun die Aufenthaltserlaubnis erteilt und der Reisepass verlängert werden könne. Dies verneinte er und forderte erneut eine Klagerücknahme. Auch eine Fiktionsbescheinigung könne nicht ausgestellt werden.
Förster - Rechtsanwalt
Free Mind
Urgent Update forThursday27.09.07 10am:Gaston Ebua faces German Ausländerbehorde.
Following Monday events(see details in protocol below in English and German), there has been contact late Tuesday 25th September to lawyer Claus Föster who is willing to join me to the AusländerbehordeBerlin for extending of my Travel Document and residence Permit.
He confirms that the Judge burrying my files at the Berlin administrative court forwarded them to the Auslanderbehorde Berlin. No confirmation at the Ausländebhorde has reach us about this.
Today Wednessday 26th September 2007, the AusländerbehordeBerlin is not open to public but lawyer Föster is trying to reach them to confirm the presence of the files.
Thurday meeting point is as follows
Place: Berlin Time: Thursday 27 September 2007, 10 am.
Address
LABO (Landesamt für Bürger –und Ordnungsangelegenheiten) Ausländerbehörde Berlin, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.(U-Bahnhof Amrumer Straße, U9)
When the Ausländerbehorde would argue that my files have still not reached them yet, I will ask for a provisional title as a political refugee to travel and return to Germany with the lawyer right there.
Lawyer Claus will immediately accompany me to the airport Schonefeld with this. My ticket is booked to London Thurday evening 21 55pm.
Without the files, the lawyer plans to renew my application for a „Fiktionsbescheinigung “(fictional certificate ) which is a document stating that a person has applied for an extension but the extension has not been granted yet. This is to be issued automatically an application is done given „standard procedure“ even without files. Nevertheless we note that during my last application for an extension and a Fiktionsbescheinigung on 02.07.2006 the Judge of the Administrative Court of Berlin -Judge Noordin- sent a letter to the AuslandebehordeBerlin to tell me they were not responsble. At the sametime as my lawyer had protested against this as court bias. In return the Judge and the two other judges of his chamber replied with an order that I should deregistration-“abmeldung“ out of the City of Berlin to Darmstadt city if I want any Justice.
The presence of activists is solicited for Thursday at theAusländebehordeBerlin. The responsibility to act over the Travel document extension and over any renewed application is re-enforced by activist concious presence and participation. The authorities donot even want to regard their own laws not even after they have been revised such as in this case the Änderungs-gesetzes wohnsizauflage(-Revisionay law) and UNHR complaint which obliges Berlin authorities to take responsiblity.
I am withdrawing no case from the Verwaltungsgericht. All cases stay without any withdrawal.
Lets meet tomorrow. Solidarity is yours
Do not hesistate to contact me for any questions at 01731889722 or email completerights@yahoo.com
There are still serveral pending cases that are still unresolved.
Please make any legal support donations with code “Human & legal rights” to: Berliner Sparkasse Bank, Account Name:Gaston Ebua, Nr: 670219240, BLZ 100 500 00. International: (IBAN): DE10 1005 0000 0670 2192, (BIC): BELADEBEXXX.
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English version: Detailed protocol of the events on Monday 24.09.2007.
To
RAin Antonia Behrens
z.Hd. Berenice Böhlo
Karl-Marx-Str. 30
12043 Berlin
Urgent – Recount between ABH, Court and Gaston Ebua
Dear lawyers,
On the 21.09.2007 an enquiry with the responsible representative of the 21. chamber/court of the administrative court in Berlin, Mr. Born, showed that files of Mr. Ebua had already been sent back to the aliens department on the 14. 06.2007.
Consequently, Mr Ebua called on the aliens department in person today, the 24.09.2007. He was accompanied by 12 acquaintances / witnesses
The responsible official, Mr Kießwetter made use of the domestic authority and expelled 11 of them from the house.
Further on Mr Kießwetter pointed out that the files were in possession of the administrative court and that he could not handle the lawyer’s application for the issue of a residency permit and for extension of Mr Ebua’s passport without them.
An application for the return of the documents had already been filed to the administrative court by telephone on the 21.09.2007. The information was outdated, though, and the files were handed in for processing the case VG 21 A 138.07.
After a telephone communication with Mr Born, it turned out, though, that such an application for return from the aliens department was, it was not in the hands of the responsible chamber. However, the chamber was still in possession of two files from the city of Darmstadt. After further interlocution with Mr Kießwetter it emerged that the aliens department in Berlin had compiled no records on Mr Ebua and worked on the files of Darmstadt only which are the ones required.
On insistence Mr Kießwetter agreed to immediately call the responsible chamber to get a binding time when the files had to be on his desk.
The responsible judge assured to send the files that same morning, so that it would be at the aliens department on the 25.09.2007.
However, Mr Kießwetter pointed out that a handling of the application for the issue of a residency permit and for extension of the passport was not possible as long as there was an application for interlocutory relief/temporary legal protection pending with the administration court. This caused a dilatory/suspensory effect which prohibited the handling of lawyer Behrens’ application. But an immediate handling of the application would be possible in case of a withdrawal of action at the administrative court.
Since Mr Ebua wishes to register at Roehampton University as soon as possible, a withdrawal of action would come into question as long as the aim of his action can be reached on administrative channels.
A registration was possible until the 21.09.2007. As classes began today, on the 24.09.2007, travelling to London is essential for Mr Ebua to clear the circumstances, since the study fees have already been transferred. This necessitates Mr Ebua to travel on Thursday, 27.09.2007. Therefore, it is desirable to find an agreement between the aliens department, the court and Mr Ebua as soon as possible, so that he receives the allowance of his application by Thursday. The aliens department is closed on Wednesday.
Therefore, I would like to ask you for confirmation if you had the time capacity to complete this until Thursday, or if you may have the possibility to confer the case to a colleague who is able to help Mr Ebua.
With best regards,
Deutsch version: Detailed protocol of the events on Monday 24.09.2007.
Gaston Ebua
Michael Lippa
An
Anwaltinenburo
Betr.: Bericht zwischen ABH, Gericht und Herrn Ebua
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
eine Anfrage vom 21.09.2007 beim zuständigen Berichterstatter der 21. Kammer des VG Berlin, Herrn Born, ergab, dass die Ausländerakten Herrn Ebuas bereits am 14.06.2007 an die ABH zurückgesandt wurden. Daraufhin sprach Herr Ebua heute in